Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die Kundenkarte kann bei Baumarkt Schwinn von allen Kunden ab 18 Jahren beantragt werden. Die Ausstellung erfolgt jeweils auf den Namen des Antragsstellers mit Angabe des Vor- und Nachname. Die Baumarkt Schwinn Kundenkarte ist nicht übertragbar.
Die mit der Teilnahme verbundenen personbezogenen Daten werden gemäß der geltenden gesetzlichen Datenschutzbestimmungen verarbeitet und genutzt. Der Karteninhaber ist damit einverstanden, dass Baumarkt Schwinn persönliche Daten sammelt, speichert, verarbeitet und an Unternehmen weitergibt, die von Baumarkt Schwinn mit Dienstleistungen zur Abwicklung des Kundenkarten-Konzepts beauftragt worden sind. Selbstverständlich werden alle Daten absolut vertraulich behandelt.
Daneben ist Baumarkt Schwinn berechtigt, sämtliche Daten des Karteninhabers für die Marketingaktionen, insbesondere Mailings und zu Zwecken der Marktforschung zu erheben, zu speichern, zu verarbeiten und zu nutzen und an beauftragte Dritte zur dortigen Speicherung, Verarbeitung und Nutzung zu vorstehend genannten Zwecken im Auftrag von Baumarkt Schwinn zu übermitteln.
Gutschriften werden nur bei Vorlage der Baumarkt Schwinn-Kundenkarte gewährt.
Baumarkt Schwinn haftet nicht für den Verlust von Gutscheinen, es sei denn, Baumarkt Schwinn handelt vorsätzlich und grob fahrlässig. Verlust, Diebstahl oder sonstiges Abhandenkommen der Baumarkt Schwinn Kundenkarte hat der Karteninhaber unverzüglich anzuzeigen. Auf seinen Antrag erhält er eine Ersatzkarte.
Baumarkt Schwinn behält sich die Geltendmachung sämtlicher Schäden wegen missbräuchlicher Verwendung der Baumarkt Schwinn Kundenkarte vor.
Baumarkt Schwinn behält sich vor die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Baumarkt Schwinn-Kundenkarte zu ändern oder zu ergänzen. Änderungen werden dem Karteninhaber vorab schriftlich mitgeteilt und gelten als genehmigt, wenn der Karteninhaber nicht innerhalb eines Monats nach Erhalt der Mitteilung entweder den Vertrag kündigt oder wenn er nach Ablauf dieser Frist die Baumarkt Schwinn-Kundenkarte weiter nutzt
Findet auf dem Bonuskonto länger als 12 Monate keine Bewegung statt, behält sich Baumarkt Schwinn vor, das Konto aufzulösen. Der Karteninhaber wird von einer Auflösung schriftlich benachrichtigt. Ansonsten behält die Kundenkarte ihre Gültigkeit bis zu einem Widerruf des Karteninhabers oder des Kartenausstellers.